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   OLG Celle, 06.01.2009 - 1 Ws 629/08   

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https://dejure.org/2009,7649
OLG Celle, 06.01.2009 - 1 Ws 629/08 (https://dejure.org/2009,7649)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.01.2009 - 1 Ws 629/08 (https://dejure.org/2009,7649)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. Januar 2009 - 1 Ws 629/08 (https://dejure.org/2009,7649)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Haftbefehl: Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen Außervollzugsetzung eines Haftbefehls; unzureichend begründeter Aussetzungsbeschluss

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 34 StPO; § 116 StPO; § 309 StPO
    Zurückverweisung bei einem mit Begründungsmängeln behafteten Beschluss über Außervollzugsetzung der Untersuchungshaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückverweisung bei einem mit Begründungsmängeln behafteten Beschluss über Außervollzugsetzung der Untersuchungshaft

  • Judicialis

    StPO § 34; ; StPO § 116; ; StPO § 309

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 34; StPO § 116; StPO § 309
    Zurückverweisung bei einem mit Begründungsmängeln behafteten Beschluss über Außervollzugsetzung der Untersuchungshaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Hamm, 14.11.2007 - 2 Ws 342/07

    Haftbeschwerde; Gegenstand der Prüfung; Anpassung des Haftbefehls, Fluchtgefahr

    Auszug aus OLG Celle, 06.01.2009 - 1 Ws 629/08
    OLG Hamm, Beschluss vom 14. November 2007, 2 Ws 342/07, bei juris).
  • KG, 19.06.2001 - 4 Ws 77/01

    Überprüfung einer Haftentscheidung während laufender Hauptverhandlung

    Auszug aus OLG Celle, 06.01.2009 - 1 Ws 629/08
    Die vorläufige Bewertung des bisherigen Ergebnisses der Beweisaufnahme durch das Tatgericht kann hingegen nicht auf Richtigkeit überprüft werden (vgl. KG StV 2001, 689).
  • BVerfG, 29.11.2005 - 2 BvR 1737/05

    Freiheit der Person (keine Aufrechterhaltung eines außer Vollzug gesetzten

    Auszug aus OLG Celle, 06.01.2009 - 1 Ws 629/08
    Die verfassungsrechtlichen Vorgaben gelten dabei nicht nur für vollzogene Haftbefehle, sondern auch dann, wenn der Haftbefehl nicht vollzogen wird, weil er außer Vollzug gesetzt ist (vgl. BVerfG NJW 2006, 668. OLG Koblenz StV 2007, 91. OLG Köln, StV 2005, 396).
  • BVerfG, 15.02.2007 - 2 BvR 2563/06

    Fortdauer der Untersuchungshaft über 6 Monate hinaus; inhaltliche Anforderungen

    Auszug aus OLG Celle, 06.01.2009 - 1 Ws 629/08
    Die mit Haftsachen betrauten Richter haben sich bei der zu treffenden Entscheidung über die Fortdauer der Untersuchungshaft mit deren Voraussetzungen eingehend auseinanderzusetzen und diese entsprechend zu begründen (vgl. BVerfG NStZ-RR 2007, 311).
  • BGH, 18.10.2007 - StB 34/07

    Haftbefehl gegen Berliner Soziologen aufgehoben

    Auszug aus OLG Celle, 06.01.2009 - 1 Ws 629/08
    Die von der Staatsanwaltschaft begehrte Wiederinvollzugsetzung eines außer Vollzug gesetzten Haftbefehls ist aber nur zulässig, wenn die Voraussetzungen der Anordnung der Untersuchungshaft gegeben wären (vgl. BGH, StV 2008, 84), was aus Sicht des Senats gegenwärtig nicht beurteilt werden kann (s.o.).
  • BGH, 19.12.2003 - StB 21/03

    Aufhebung des Haftbefehls gegen Abdelghani Mzoudi hat Bestand

    Auszug aus OLG Celle, 06.01.2009 - 1 Ws 629/08
    StV 2004, 143.
  • OLG Köln, 06.07.2004 - 2 Ws 301/04

    Unverhältnismäßigkeit; Haftaufhebung

    Auszug aus OLG Celle, 06.01.2009 - 1 Ws 629/08
    Die verfassungsrechtlichen Vorgaben gelten dabei nicht nur für vollzogene Haftbefehle, sondern auch dann, wenn der Haftbefehl nicht vollzogen wird, weil er außer Vollzug gesetzt ist (vgl. BVerfG NJW 2006, 668. OLG Koblenz StV 2007, 91. OLG Köln, StV 2005, 396).
  • OLG Jena, 31.05.2005 - 1 Ws 185/05

    Haftbeschwerde

    Auszug aus OLG Celle, 06.01.2009 - 1 Ws 629/08
    OLG Jena, StV 2005, 559.
  • BGH, 16.08.1991 - 1 StE 6/89

    Untersuchungshaft - Haftentscheidung - Beschwerdegericht - Hauptverhandlung

    Auszug aus OLG Celle, 06.01.2009 - 1 Ws 629/08
    Die Nachprüfung des Beschwerdegerichts beschränkt sich, da das Ergebnis der Beweisaufnahme diesem nicht zugänglich ist, darauf, ob das vom Tatrichter gewonnene Ergebnis auf Tatsachen gestützt ist, die diesem im Zeitpunkt seiner Entscheidung zur Verfügung standen und darauf, ob das mitgeteilte Ergebnis auf einer vertretbaren Bewertung dieser zur Zeit für und gegen einen dringenden Tatverdacht sprechenden Umstände beruht (vgl. BGH StV 1991, 525.
  • OLG Hamm, 22.02.1996 - 3 Ws 94/96

    Hinreichende Begründung einer Nichtabhilfeentscheidung zu einer Beschwerde;

    Auszug aus OLG Celle, 06.01.2009 - 1 Ws 629/08
    In Ausnahmefällen kann dies jedoch zur Aufhebung des Nichtabhilfebeschlusses führen (vgl. OLG München, NJW 1973, 1143. OLG Hamm StV 1996, 421).
  • OLG Koblenz, 26.09.2006 - 1 Ws 601/06

    Untersuchungshaft: Aufhebung des Haftbefehls bei Verletzung des

  • OLG Koblenz, 19.11.1993 - 2 Ws 654/93

    Dringender Tatverdacht; Tatsachenmaterial; Wahrscheinlichkeitsurteil;

  • OLG Karlsruhe, 06.12.1996 - 3 Ws 321/96

    Beurteilung des Umfangs der Fluchtgefahr ; Zweck der Untersuchungshaft

  • KG, 03.04.2006 - 5 Ws 170/06

    Haftprüfung während der laufenden Hauptverhandlung: Inhaltliche Anforderungen an

  • OLG München, 09.04.1973 - 2 Ws 165/73
  • OLG Hamm, 21.12.2017 - 5 Ws 578/17

    Beschwerde; sitzungspolizeiliche Anordnung; Prüfungsumfang des

    Die notwendige Begründung einer Anordnung kann deshalb in einer (Nicht-) Abhilfeentscheidung nachgeholt werden (vgl. OLG Stuttgart, NStZ-RR 2016, 383; OLG Hamm, Beschluss vom 13. April 2010 - 2 Ws 70/10; OLG Celle, Beschluss vom 06. Januar 2009 - 1 Ws 629/08).
  • OLG Celle, 16.01.2015 - 1 Ws 22/15

    Darstellung des bisherigen Ergebnisses der Beweisaufnahme im

    In Ausnahmefällen kann ein Begründungsmangel jedoch zur Aufhebung des Nichtabhilfebeschlusses führen (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Januar 2009 - 1 Ws 629/08, juris; ebenso BGH NJW 1992, 2169; NStZ 1987, 519; OLG Hamm NStZ-RR 2014, 154; StV 1996, 421; LR-Matt StPO 26. Aufl. § 306 Rn. 21).
  • OLG Jena, 28.09.2009 - 1 Ws 373/09

    Besetzung der Spruchkörper bei Entscheidungen über Haftfragen; Begründungsumfang

    Haben sich etwa nach dem Verständnis des Tatrichters die in der Anklageschrift zusammengetragenen Beweisannahmen bestätigt, kann es genügen mitzuteilen, dass die Hauptverhandlung zu keiner Änderung der bislang angenommenen Beweislage geführt hat und auf welchen Beweismitteln diese Erkenntnis beruht (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 06.01.2009, Az.: 1 Ws 629/08, m.w.N., bei juris).

    Die Maßstäbe, die vorstehend für die Überprüfung einer in der laufenden Hauptverhandlung getroffenen Haftentscheidung durch das Beschwerdegericht für die Beurteilung des dringenden Tatverdachts entwickelt worden sind, gelten ebenso für die Nachprüfung der von dem erkennenden Gericht gleichermaßen aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung zu beurteilenden Verdunklungsgefahr (OLG Celle, Beschluss vom 06.01.2009, Az.: 1 Ws 629/08 m.w.N., bei juris).Die in der angefochtenen Entscheidung hierzu enthaltenen Ausführungen halten einer rechtlichen Überprüfung stand.

  • OLG Hamm, 07.07.2011 - 1 Ws 247/11

    Anforderungen an die Entscheidung über Reststrafenbewährung bei Vorliegen eines

    Auch wenn das Beschwerdegericht aus Rechtsgründen nicht in der Lage ist, den Fehler, an dem die angefochtene Entscheidung leidet, auszubessern, führt dies regelmäßig zur Aufhebung und Zurückverweisung der Sache (OLG Celle B. v. 06.01.2009, 1 Ws 629/08, JURIS Rdnr 11).
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